Wir sorgen für morgen

Was tun bei Zu-, Um- oder Wegzug?

1. Zuzug

Melden Sie bitte Ihren Zuzug in den Ostalbkreis beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde an. Bei Ihrer Anmeldung erhalten Sie dann eine Informationsbroschüre der GOA, in der alle wichtigen Informationen und das Bestellformular zur „Verbindlichen Anmeldung zur Müllabfuhr“ enthalten sind.

 

Beachten Sie dabei bitte die folgenden drei Hinweise:

  1. Das Bestellformular kann erst nach Ihrer Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt von uns bearbeitet werden.
  2. Die Behälterbestellung oder der Einbau eines Chips erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bestellungseingang.
  3. Das Restmüllgefäß im Ostalbkreis ist Eigentum der Bürger.

2. Umzug innerhalb des Ostalbkreises

Beim Umzug innerhalb des Ostalbkreises melden Sie Ihren Wohnsitz bitte beim neuen Einwohnermeldeamt um. Bitte nehmen Sie Ihren Abfallbehälter zu Ihrer neuen Adresse mit. Falls der Behälter am alten Wohnort bleibt, teilen Sie uns dies bitte mit.

3. Wegzug aus dem Ostalbkreis

I. Ihr Hauptwohnsitz war im Ostalbkreis

Melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an (die Abmeldung Ihres alten Wohnsitzes erfolgt dann automatisch). Wird dies versäumt, sind Sie weiterhin im Ostalbkreis im Müllgebührensystem veranlagt und müllgebührenpflichtig. Nach der Registrierung Ihres Wegzugs erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung.

II. Ihr Nebenwohnsitz war im Ostalbkreis oder Sie ziehen ins Ausland

Melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt ab. Wird dies versäumt, sind Sie weiterhin im Ostalbkreis im Müllgebührensystem veranlagt und müllgebührenpflichtig. Nach der Registrierung Ihres Wegzugs ins Ausland erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung.

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